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Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)
Rechtlicher Hintergrund
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Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung - SoFFin
Im Zuge der Verabschiedung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) wurde der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) am 20. Oktober 2008 eingerichtet. Die durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz eingerichtete Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) verwaltet den Fonds, welcher ein Volumen in Höhe von 480 Mrd. EURO hat.
Dieser Fonds stellt Mittel zum Erwerb von Problemaktiva und zur Rekapitalisierung (Beteiligung) von Finanzinstitutionen zur Verfügung.
Begünstigte inländische Unternehmen sind:
d Institute im Sinne des § 1 Abs. 1b des KWG (Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute),
d Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des VAG,
d Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des InvG,
d Betreiber von Wertpapier- und Terminbörsen
sowie deren Mutterunternehmen.
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Die Unterstützung der Unternehmen durch den Sonderfonds erfolgt durch die Inanspruchnahme eines der drei unterschiedlichen Instrumente. Hierbei handelt es sich um:
d Garantien (für emittierte Schuldverschreibungen)
d Rekapitalisierung von Finanzinstitutionen (Erhöhung des Kernkapitals durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds bzw. Erhöhung der Eigenmittel bei Versicherungen und Pensionsfonds)
d Übernahme von Risikopositionen wie Forderungen oder Wertpapiere
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Der Gesetzgeber hat für Garantien einen Betrag in Höhe von 400 Milliarden EURO zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden 80 Milliarden EURO stehen für Rekapitalisierungen und Risikoübernahmen zur Verfügung.
 
Handlungserfordernis
d Analyse der Möglichkeiten der Inanspruchnahme des SoFFin
d Analyse und Aufzeigen der mit der Inanspruchnahme zusammenhängenden zusätzlichen Anforderungen
d Darstellung der Inanspruchnahme in den entsprechenden Abschlüssen, Reportings und Dokumentationen (insbesondere Risikoberichterstattung und Notes)
d Anwendung der im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme entstehenden Ausweis- und Bewertungsvorschriften – Analyse der bilanziellen Auswirkungen
d Analyse der Auswirkungen der Inanspruchnahme auf das gesamte (Konzern-)Reporting
d Auswirkung auf die strukturelle Liquiditätsplanung
 
Ihr Nutzen durch uns
d Unterstützung bei der Analyse der Möglichkeiten der Inanspruchnahme des SoFFin
d Unterstützung bei der Vorbereitung und Bearbeitung der erforderlichen Dokumentationen
d Analyse der Auswirkungen auf das Reporting und das Rechnungswesen
d Analyse der Auswirkungen auf die IT/ die Systeme
d Analyse des strategischen Geschäftsmodells
d Analyse möglicher Handlungsoptionen Analyse der kurzfristigen und strukturellen Liquiditätsplanung
d Untersuchung des kurz-, mittel- und langfristigen Kapitalbedarfs
 

Gerne geben wir Ihnen zu diesen und weiteren Themen ausführliche Informationen.

dVeröffentlichungen
Nehmen Sie direkt Kontakt zu unseren Spezialisten auf.
Ihre Fragen zu diesem Thema nehmen wir gerne entgegen.

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