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Corporate Governance – der Knigge für Unternehmen
Definition
Aufgrund der aktuellen kritischen Entwicklungen am internationalen Finanzmarkt verbunden mit Unternehmenskrisen national und international agierender Unternehmen wird die Diskussion in Bezug auf die Einhaltung von Verhaltensmaßstäben für die Unternehmensführung (Corporate Governance) wieder stärker entfacht !
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Rechtlicher Hintergrund
d Bei den Corporate Governance-Regelungen handelt es sich um weltweit anerkannte und gesetzlich geregelte Grundsätze.
d In Deutschland sind diese Regelungen erstmalig am 26. Februar 2002 im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) festgelegt worden. Damit sind deutsche börsennotierte Kapitalgesellschaften verpflichtet, eine Entsprechungserklärung zu den Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben.
d Der Kodex unterliegt einer jährlichen gesetzlichen Prüfung, die bspw. aufgrund von internationalen Entwicklungen bei Bedarf angepasst werden.
d Eine Erweiterung der im Corporate Governance Kodex manifestierten Grundsätze wird seit 2007 mit dem Public Corporate Governance Kodex seitens des Bundesministeriums der Finanzen für Unternehmen der öffentlichen Hand bzw. für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung angestrebt.
d Die Bestimmungen zum Corporate Governance sind durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) (Änderungsrichtlinie) erweitert und in großen Teilen verbessert worden.
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BilMoG und Corporate Governance
Die zusätzlichen BilMoG-Anforderungen an eine Berichterstattung nach Corporate Governance sollen das kapitalmarktgerichtete Reporting deutscher Unternehmen (GmbHs, AGs, etc.) weiter ausbauen und verbessern.
Aus diesem Grund beinhaltet das Gesetz :
d Regelungen in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrates und dessen Überwachungsaufgaben
d Benennung eines Aufsichtsratsmitglieds mit entsprechendem Sachverstand in den Bereichen Rechnungslegung oder Abschlussprüfung (§ 100 Abs. 5 AktG), sowie
d Anforderungen in Bezug auf die Einrichtung eines Prüfungsausschusses mit einem entsprechenden Aufgabenkatalog
Darüber hinaus enthält das BilMoG Regelungen zur Erweiterung der externen und internen Transparenz in Bezug auf die Offenlegungspflichten des Corporate Governance:
d Es ist eine prüfungspflichtige Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§ 289 IV HGB), sowie
d eine Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB (Erstellung eines Berichts zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärung)
im (Konzern-)Lagebericht anzugeben.
 
Rechtliche Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Die aktuellste Kodexfassung datiert auf den 8. August 2008
Die Änderungen gegenüber der Vorversion sind:
d Erweiterte/verschärfte Formulierungen in Bezug auf das Vergütungssystem des Vorstandes (in der Verantwortung des Gesamtaufsichtsrats)
d Begrenzung von Zahlungen an diejenigen Vorstände, die ihre Tätigkeit vorzeitig beenden (Empfehlung)
d Behandlung von Zwischenfinanzberichten
 
Risiken eines regelkonformen Compliance-Managements
Mehraufwände
d Die Durchführung eines entsprechenden Projektes bedeutet Aufwand
Doppelaufwände
d Wenn die Einführung eines regelkonformen Compliance-Managements nicht in Abstimmung mit weiteren diesbezüglich betroffenen Projekten (Solvency II, Basel II, BilMoG etc.) geschieht, besteht die Gefahr von Doppelaufwänden
Ausführlichkeit
d In Ermangelung einer aktuellen „best practise“-Lösung kann sich das Risiko ergeben, die Anforderungen „über zu erfüllen“ und damit mehr Aufwand zu generieren als erforderlich.

Nutzung
PCC